GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Annahme
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In der Schatzkammer werden die Waren aus 2. Hand auf Basis der Kommission vertrieben.
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Die Annahme der Ware erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. Die kann telefonisch oder persönlich in der Schatzkammer erfolgen.
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Bei Annahme der Ware wird pro Kommissionsauftrag eine Aufwandsentschädigung von 5€ fällig.
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Es werden nur Waren angenommen, die in einwandfreiem Zustand, gereinigt und evtl. gebügelt sind. Bei Kleidung und Zubehör handelt es sich um Saisonware. Pro Person werden ca. 30 - 35 Teile angenommen, die modisch oder auch evtl.schon retro sind.
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Die Verkaufspreise bestimmt in der Regel das Team der Schatzkammer. Die von uns ausgesuchten Teile werden für ca. 4 Monate in unseren Räumen zum Verkauf angeboten. Nach Ablauf der Frist wird die nicht verkaufte Ware an den jeweiligen Kunden zurückgegeben. Nicht verkaufte Kommissionsware, die innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab Abrechnungszeitraum nicht abgeholt wurde, wird von der Schatzkammer an Bedürftige gespendet.
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40 % vom Verkaufspreis ist für den Verkäufer bestimmt. 60 % vom Verkaufspreis verbleiben in der Schatzkammer.
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Für Diebstahl und Beschädigung wird keine Haftung seitens der Schatzkammer übernommen.
Sonstige Bedingungen
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Waren aus 2. Hand kauft man in der Schatzkammer nach dem Motto: "gekauft wie gesehen". Gerne dürfen alle Kleidungsstücke und Schuhe anprobiert werden. Umtausch bzw. Rückgabe kann nur mit Etikett, und gegen Gutschrift erfolgen.
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Bei den Preisen handelt es sich, bei Neuware und Kommissionsware, um Festpreise. Rabattierungen werden gesondert angezeigt.